Leistungsübersicht
- Sachverständigengutachten im Bereich Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- Analyse von Rotlichtverstößen und Lichtzeichenanlagen im Allgemeinen
- Erstellung von Gutachten nach gerichtlicher oder privater Beauftragung
- Analyse der zur Verfügung gestellten Beweismittel im Rahmen eines standardisierten Messverfahrens
- Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung in Bezug auf die Herausgabe von Daten und deren Verarbeitung
- Auftragsbearbeitung innerhalb der vorgegebenen Fristen
2003
Informationen
Des Weiteren wird das Team in der nächsten Generation durch meinen Sohn verstärkt, der vor dem Abschluss seines Physikstudiums der Universität zu Köln steht.
Bei aktuellen Fragestellungen oder Beratungen im Einzelfall stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Rohdatendiskussion
- Speicherung von Rohmessdaten -
Das OLG Saarbrücken hat in einer Divergenzvorlage dem BGH folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 10.04.2025 - 1 OWi Ss 112 / 24);
Unterliegt des Ergebnis einer mittels standardisiertem Messverfahren erfolgten Geschwindigkeitsmessung aufgrund einer mit den Grundsätzen eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens i.S.v. Artikel 2 Abs. 1 i.v.m Artikel 20 Abs. 2 GG unvereinbaren Beschränkung der Verteidigung im OWi-Verfahren einem Beweisverwertungsverbot, wenn die zur Messwertbildung erfassten und verarbeiteten Daten (sog. Rohmessdaten) nicht gespeichert werden, obwohl dies technisch möglich wäre und anhand der Daten die Messwertbildung und der Messwert innerhalb der Verkehrsfehlergrenze überprüft werden können, andere, gleichermaßen zuverlässige Verteidigungsmittel zur Überprüfung des Messwertes nicht zur Verfügung stehen und der Betroffene der Verwertung des Messergebnisses unter Hinweis auf die fehlende Möglichkeit zu dessen Überprüfung widerspricht.